Beitragshebung 2023

Auf den Seiten unter der Rubrik „Beitragshebung 2023“ erhalten Sie Informationen zu den häufig mit der Beitragshebung auftretenden Fragestellungen und haben die Möglichkeit, ein Laschrift-Mandat zu erteilen. Dieses können Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder email an den Verband senden an die Adresse: beitragskataster(at)kreisverband-aschendorf.de

Hinweis für die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Ahlen-Steinbild-Fresenburg

Der Wasser- und Bodenverband Ahlen-Steinbild-Fresenburg hebt seine Verbandsbeiträge 2023 nicht über den Gesamtbescheid (Sammelbescheid) des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände Aschendorf-Hümmling, sondern im Rahmen einer gesonderten Beitragshebung mit einem gesonderten Anschreiben zu einem späteren Zeitpunkt.

Sofern Sie Flächen im UV 102 und im o.g. WBV Ahlen-Steinbild-Fresenburg haben, ist der Beitrag für den UV 102 auf dem Sammelbescheid vom 7.9.2023 enthalten. Für diese Flächen werden dann mit dem Bescheide des WBV Ahlen-Steinbild-Fresenburg zu einem späteren Zeitpunkt die Beiträge für den WBV fällig.