Verbandsorgane des Kreisverbandes

Die Verbände sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das „Parlament“ des Kreisverbandes ist die Verbandsversammlung. Sie setzt sich zusammen aus den Vorständen und Verbandsvorstehern der Mitgliedsverbände. Der Vorstand des Kreisverbandes wird von der Verbandsversammlung gewählt. Dem Vorstand gehört je ein Vertreter aus den vier Unterhaltungsverbänden und aus dem Deichverband an. Im Regelfall sind diese Vertreter auch Verbandsvorsteher in dem jeweiligen Verband.

Der Vorstand des Kreisverbandes besteht aus fünf Personen, die von der Verbandsversammlung (Mitgliederversammlung) des Kreisverbandes gewählt werden. Die Unterhaltungsverbände UV 100, 102, 103, 104 und der Deichverband sind gemäß Satzung mit jeweils einem Vertreter im Vorstand vertreten. Der Vorstand ist von der Verbandsversammlung laut Satzung alle 5 Jahre zu wählen.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Verbandsvorstehers und des Vorstandes sind in der Satzung des Kreisverbandes festgelegt.

Für die Wahlperiode von 2021 bis 2026 wurde in den Vorstand gewählt:

Vorstand des Kreisverbandes
DeichverbandBernhard Dickebohm, Papenburg-Herbrum, Verbandsvorsteher
UV 104Gerhard Büning, Rhede-Borsum, stellvertr. Verbandsvorsteher
UV 100Heinz Behnen, Groß Berßen
UV 102Hermann Schwarte, Dersum
UV 103Gerd Lüken, Lorup