Der Kreisverband

Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Aschendorf-Hümmling wurde am 5. Oktober 1966 als Verband auf Grundlage der Wasserverbandsordnung (heute Wasserverbandsgesetz) von den Unterhaltungsverbänden UV 100 „Nordradde“, UV 102 „Ems III“, UV 103 „Ohe-Bruchwasser“ und UV 104 „Ems IV“ gegründet.

Im Gegensatz zu seinen Mitgliedsverbänden hat der Kreisverband keine Einzelmitgliedschaft natürlicher Personen. Vielmehr sind seine Mitglieder juristische Personen, nämlich die zuvor genannten Unterhaltungsverbände, der Deichverband Heede-Aschendorf-Papenburg und zahlreiche Wasser- und Bodenverbände.

Er ist somit „Dachorganisation“ für vier Unterhaltungsverbände, die für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig sind, den Deichverband und für 23 Wasser- und Bodenverbände, die den Teil der Gewässer III. Ordnung unterhalten, der ihnen durch Satzung zugewiesen ist und auch teilweise die Unterhaltung ländlicher Wege durchführen. Alle übrigen Gewässer III. Ordnung, die nicht durch Satzung Verbandsunternehmen sind, sind durch die Gemeinden oder die Eigentümer zu unterhalten.

Für die Mitgliedsverbände übernimmt der Kreisverband Verwaltungs- und Unterhaltungsaufgaben entsprechend dem von seinen Mitgliedern angefragten Umfang durch seine Geschäftsstelle in Papenburg und seinen Bauhof in Walchum.