Verbandsaufgaben

Die Unterhaltungsverbände wurden durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) vom 7.7.1960 gesetzlich gegründet. Sie sind nach § 100 ff des NWG Wasser- und Bodenverbände mit der Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (Gewässer mit überörtlicher Bedeutung). Diese Gewässer werden durch Verordnung der Bezirksregierung festgelegt. Die Verbände haben in der ersten Hälfte der sechziger Jahre ihre Tätigkeit aufgenommen.
Im Verzeichnis der Niedersächsischen Unterhaltungsverbände tragen die Mitgliedsverbände des Kreisverbandes Aschendorf-Hümmling die Nummern 100, 102, 103 und 104.
Die wichtigste Aufgabe des Verbandes besteht darin, dafür zu sorgen, dass das anfallende Wasser aus dem Verbandsgebiet schadlos abgeleitet werden kann. Im Rahmen der Unterhaltung sind die Gewässer in einem ordnungsmäßigen und funktionsgerechten Zustand für den Wasserabfluss zu erhalten (§98 NWG).

Zu den Unterhaltungsmaßnahmen gehören vor allem das Freihalten oder die Wiederherstellung des notwendigen Abflussprofils zur Erhaltung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die Gehölzpflege und die Beseitigung von Schäden am Gewässer.

Zur Gewässerunterhaltung gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung von in und an den Gewässern stehenden Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit diesem auch dem Nutzen einzelner dienen. Bei der Unterhaltung ist die Bedeutung der Gewässer als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen.

Im Zuge der Vorbereitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an deren Anforderungen wurde die Pflege und Entwicklung der Gewässer zu einem guten ökologischen Zustand als Bestandteil der Unterhaltung definiert.
Die Unterhaltungsarbeiten werden nach regelmäßig wiederkehrenden, unregelmäßig wiederkehrenden und sonstigen Unterhaltungsarbeiten unterschieden, die aus folgender Übersicht entnommen werden können.